Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tonleistung - Medientechnik GmbH
§1. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus.
Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht, das heißt die Gerichte in Karlsruhe.
Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien gilt ausschließlich die Rechtssprechung der Bundesrepublik Deutschland.
§2. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen.
Getroffene Preisaussagen verstehen sich als Euro Nettopreise zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr. Änderung der Modelle und Liefermöglichkeiten werden vorbehalten.
Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
§3 Die Mietgegenstände sind schonend zu behandeln und dürfen ausschließlich von fachkundigem oder unterwiesenem Personal aufgebaut, bedient und/oder abgebaut werden.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Kostenaufwandes zur Neubeschaffung der Mietsache.
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen.
Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der Mietsache und dadurch Mietausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.).
§4 Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung. Die Preise nach Preisliste beziehen sich auf einen Nutzungs- / Veranstaltungstag. Preise für Langzeitmieten bedürfen sich grundsätzlich der gesonderten und schriftlichen Vereinbarung.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag des Mietgegenstandes im Lager von Tonleistung - Medientechnik GmbH und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe im Lager. Der Mietgegenstand gilt als eingegangen, wenn er von Tonleistung - Medientechnik GmbH als sauber und ordnungsgemäß befunden wurde.
Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Für jeden überschrittenen Rückgabetag behält sich Tonleistung - Medientechnik GmbH vor, den zusätzlichen Mietpreis zu verlangen.
§5 Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge.
Bei Vermietungen von Mietgegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden.
Auf Verlangen kann Tonleistung - Medientechnik GmbH eine Kaution erheben (min. 25% des Warenwertes).
Der Personalausweis ist vorzulegen.
Bezahlung in bar oder per Rechnungsstellung liegt ganz im Ermessen von Tonleistung - Medientechnik GmbH.
Hierbei gilt: die Rechnung wird mit Erhalt zur Zahlung fällig.
Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Geldeingang auf unseren Konten an.
Mietgegenstände und Dienstleistungen werden separat betrachtet und bewertet: Dienstleistungen sind Personal, Planung, Vorbereitung und Transportkosten.
Für Mietgegenstände gilt:
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 90 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 45 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 15 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
Für Dienstleistungen gilt:
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 90 Tagen vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 40 % der vereinbarten Kosten zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 45 Tagen vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 60 % der vereinbarten Kosten zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 15 Tagen vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 90 % der vereinbarten Kosten zu zahlen.
10 Tage nach Fälligkeit gerät der Mieter in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von mindesten 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
§6 Verbrauchs-, Handelsware und Verschleißteile
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma Tonleistung - Medientechnik GmbH.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die Fa. Tonleistung - Medientechnik GmbH behält sich vor Verschleißteile, wie Lampen oder ähnliches in Rechnung zu stellen.
§7 Die Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte ist strengstens untersagt. Im Ausnahmefall kann die Fa. Tonleistung - Medientechnik GmbH ihr schriftliches Einverständnis erteilen.
Die Fa. Tonleistung Medientechnik GmbH ist nur an den Vertrag mit dem Mieter gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.
§8 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Ausfall oder Unnutzbarkeit des Mietgegenstandes, Nichterfüllung, jegliche Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden.
Die Fa. Tonleistung - Medientechnik GmbH haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die durch den Mietgegenstand bzw. durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Personenschäden wie zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, Tinitus, Hörschäden, usw.. Sowie für Verbrennungen an Scheinwerfern oder Nebelmaschinen.
§9 Beim Transport von Waren gelten national die aktuell gültigen ADSp und international die die aktuell gültigen CMR.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.